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SICHERHEITSSEIL & KARABINER

Sicherheitsseil/ Abrissseil für Pkw-Anhänger

Es ist in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg neben einer Auflaufeinrichtung auch mit einem Sicherheitsseil ausgestattet sein müssen. 

Dieses Sicherheitsseil wird auch Abrissseil, Abreißseil, Fangseil oder Notbremsseil genannt und dient dazu, die Sicherheit im Falle eines Kupplungsdefekts zu erhöhen. 


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Bestandteile des Sicherheitsseils

Das Sicherheitsseil besteht in der Regel aus einem dünn mit PVC ummanteltem Stahlseil, ist in der Regel 100 cm lang und weist je Ende unterschiedliche Haltemechanismen auf, die eine Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger herstellen. 

Befestigung des Sicherheitsseils

Ein Sicherheitsseil weist auf einer Seite einen Federhaken oder Karabinerhaken auf, der an einer Haltevorrichtung des Zugfahrzeugs befestigt wird. Diese Haltevorrichtung muss 7.500 Newton standhalten und muss fest mit dem Fahrzeug montiert sein (vgl. europäische Richtlinie ECE R55). 

Der ADAC (klick hier) empfiehlt die Befestigung des Sicherheitsseils „an der Kupplung des Zugfahrzeugs durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung“ oder „alternativ an den Abschleppösen am Fahrzeugheck“ um ein versehentliches Abrutschen zu verhindern.

An der anderen Seite des Sicherheitsseils befindet sich ein Haken, Ring oder Gabelkopf, mit dem das Seil an der Handbremse des Anhängers befestigt wird und diese im Falle des Kupplungsdefekts auslöst (daher der Begriff Notbremsseil) und schließlich abreißt, wodurch Anhänger und Zugfahrzeug vollständig getrennt werden.

Bei Fahrten in andere Länder gelten teilweise andere Vorschriften, wie zum Bsp.: in den Niederlanden der Einsatz der sog. “Hollandöse” (klick hier für mehr Informationen) oder das Verbot von Federhaken in der Schweiz, weshalb wir Ihnen empfehlen, diese vorab zu prüfen.